Wer ist von den Neuregelungen des §14a EnWG betroffen?
Lösungen für das Netzmanagement
Lösungen für Ortsnetzstationen

FAQs
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Der §14a EnWG regelt den sofortigen Netzanschluss von Wallboxen, Wärmepumpen, Heimspeichern und Klimageräten von Privathaushalten an das Niederspannungsnetz. Durch eine vorgeschriebene Steuerbarkeit dieser Anlagen und ein dynamisches Netzmanagement wird gleichzeitig verhindert, dass ein Zubau vieler Verbraucher in kurzer Zeit das lokale Verteilnetz überlastet.
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Alle Betreiber von öffentlichen Verteilnetzen sowie jeder Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit Anschluss an das Niederspannungsnetz ab 01.01.2024.
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Netzbetreiber sind verpflichtet, den Netzanschluss neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen sofort zu ermöglichen: Sie dürfen diese jedoch durch Steuereingriffe bei nachweisbarem Bedarf „dimmen“, um Netzengpässe zu vermeiden. Voraussetzungen ist ein dynamischer „Digitaler Zwilling“ des Niederspannungsnetzes, um jederzeit die Netzzustände zu erfassen und bei Bedarf eingreifen zu können.
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Endverbraucher als Betreiber einer Wallbox, Wärmepumpe, eines Speichers oder Klimageräts sind verpflichtet, die Steuerbarkeit dieser Anlagen herzustellen sowie Steuereingriffe des Netzbetreibers jederzeit umzusetzen. Dies erfolgt mit Hilfe technischer Komponenten wie Smart Meter Gateway, Steuerbox und einem Heim-Energiemanagementsystem.