Was regelt der §14a EnWG?
Der geplante massive Ausbau von Wallboxen und Wärmepumpen stellt die Verteilnetze vor signifikante Herausforderungen. Neben dem Netzausbau braucht es dynamische, kurzfristige Maßnahmen.

Als dynamische Lösung zur Sicherstellung eines zeitgerechten Ausbaus von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist seit 01.01.2024 der überarbeitete §14a EnWG in Kraft. Er regelt den Umgang mit neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Privathaushalten im Niederspannungsnetz. Also von privaten Ladepunkten von Elektroautos, Wärmepumpen und Kälteerzeugungsanlagen sowie Batteriespeichern, wenn sie Strom beziehen. Um einen reibungslosen Netzanschluss und Betrieb der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu gewährleisten, müssen sowohl Verteilnetzbetreiber als auch Verbraucher Maßnahmen zur Steuerbarkeit der Anlagen umsetzen.
Wer ist von den Neuregelungen des §14a EnWG betroffen?
Wer ist von den Neuregelungen des §14a EnWG betroffen?

Verteilnetzbetreiber
- Verpflichtend für alle Netzbetreiber eines „öffentlichen“ Versorgungsnetzes
- „Private“ Netze, z.B. von Flughäfen, sind ausgenommen
Verbraucher
- Alle Betreiber von Anlagen gemäß §14a EnWG
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) mit Netzanschlussleistung > 4,2 kW
- Netzanschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7)
- Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Netzanschluss neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen zu ermöglichen, darf diese jedoch durch Steuereingriffe „dimmen“, um Netzengpässe zu vermeiden. Um mögliche Netzengpässe zu identifizieren, müssen Verteilnetzbetreiber Sichtbarkeit ins Niederspannungsnetz bekommen. Neben der Modernisierung von Ortsnetzstationen mit Sensorik und intelligenten Messsystemen braucht es intelligente Softwarelösungen in der Netzleittechnik, um möglichst alle Verteilnetzebenen in einem Softwaresystem managen zu können. Steuereingriffe dürfen nur nach Evaluierung des Netzzustands und tatsächlicher Identifikation von Engpässen erfolgen. Ziel ist eine netzorientierte (dynamische) Ansteuerung der Kundenanlagen auf Basis von Netzzustandsdaten in Echtzeit, um konkrete Netzengpässe zu vermeiden.

Endverbraucher als Betreiber einer Wallbox, Wärmepumpe, eines Speichers oder Klimageräts sind verpflichtet, die Steuerbarkeit dieser Anlagen herzustellen. Die Ansteuerung hat dabei keinen Einfluss auf den weiteren Hausverbrauch. Die Verpflichtung zur Steuerbarkeit wird mit Beauftragung des Verteilnetz- oder Messstellenbetreibers erfüllt. Die Steuerbarkeit ist in jedem Fall herzustellen, auch wenn der Verteilnetzbetreiber noch nicht steuernd eingreifen muss. Im Gegenzug erhält der Anlagenbetreiber eine Reduzierung des Netzentgeltes und kann seine Anlagen ohne zeitlichen Verzug in Betrieb nehmen. Technologisch hat der Verbraucher zwei Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Steuerbarkeit:
- Direktsteuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung: sinnvoll bei Einzelanlagen
- Steuerung mittels HEMS (Heimenergiemanagementsystem): sinnvoll bei mehreren Anlagen sowie eigener Erzeugung -> Prosumer
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FAQs
Der §14a EnWG regelt den sofortigen Netzanschluss von Wallboxen, Wärmepumpen, Heimspeichern und Klimageräten von Privathaushalten an das Niederspannungsnetz. Durch eine vorgeschriebene Steuerbarkeit dieser Anlagen und ein dynamisches Netzmanagement wird gleichzeitig verhindert, dass ein Zubau vieler Verbraucher in kurzer Zeit das lokale Verteilnetz überlastet.
Alle Betreiber von öffentlichen Verteilnetzen sowie jeder Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit Anschluss an das Niederspannungsnetz ab 01.01.2024.
Netzbetreiber sind verpflichtet, den Netzanschluss neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen sofort zu ermöglichen: Sie dürfen diese jedoch durch Steuereingriffe bei nachweisbarem Bedarf „dimmen“, um Netzengpässe zu vermeiden. Voraussetzungen ist ein dynamischer „Digitaler Zwilling“ des Niederspannungsnetzes, um jederzeit die Netzzustände zu erfassen und bei Bedarf eingreifen zu können.
Endverbraucher als Betreiber einer Wallbox, Wärmepumpe, eines Speichers oder Klimageräts sind verpflichtet, die Steuerbarkeit dieser Anlagen herzustellen sowie Steuereingriffe des Netzbetreibers jederzeit umzusetzen. Dies erfolgt mit Hilfe technischer Komponenten wie Smart Meter Gateway, Steuerbox und einem Heim-Energiemanagementsystem.
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