Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit dem 29. Dezember 2009 in Kraft, wobei eine erste Version der Richtlinie bereits am 01.01.1993 (MRL 89/392/EWG) veröffentlicht und seit dem 01.01.1995 anzuwenden war.
Die Richtlinie wurde entwickelt um die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und den freien Warenverkehr von Maschinen innerhalb der EU zu gewährleisten/fördern.
Sie ist von entscheidender Bedeutung, da sie die grundlegenden Anforderungen für die Konstruktion, den Bau und das Inverkehrbringen von Maschinen festlegt.
Bei der Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zeigten sich Mängel und Unstimmigkeiten bei den Produkten die in den Anwendungsbereich fallen, sowie dem Konformitätsbewertungsverfahren. Daher ist es erforderlich, die Bestimmungen der genannten Richtlinie zu verbessern, zu vereinfachen und an die Bedürfnisse des Markts anzupassen.
Dies wird mit der neuen Maschinenverordnung 1230/2023 ab dem 20.01.2027 nun umgesetzt.