Die Treibhausgas-Verordnung in Deutschland regelt die Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie.
Sie betrifft insbesondere die Handelsperiode 2021 bis 2030 und hat folgende Kerninhalte:
Hauptinhalte der Treibhausgas Verordnung (EHV2030) sind:
1.Emissionsberichterstattung:
-Vorgaben zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen in stationären Anlagen und im Luftverkehr.
-Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Einsparung von Treibhausgasen.
2.Überwachung und Kontrolle:
-Regelungen zur Erstellung und Anpassung von Überwachungsplänen.
-Verfahren zur Überprüfung und Zertifizierung von Emissionsdaten.
3.Zuteilung und Versteigerung von Emissionsberechtigungen:
-Verfahren zur Erhebung von Bezugsdaten.
-Regeln zur Versteigerung und Zuteilung von Emissionsrechten.
4.Zertifizierung von Prüfstellen:
-Anforderungen an die Zertifizierung und Aufsicht über Prüfstellen, die Emissionsberichte kontrollieren.
5.Verfahrensregeln:
-Feststellung einheitlicher Anlagen.
-Mitteilungspflichten bei Änderungen oder Betriebseinstellungen.
Die Verordnung dient der kosteneffizienten Reduktion von Emissionen und fördert Investitionen in CO₂-arme Technologien.
Sie ist Teil der deutschen und europäischen Klimaschutzstrategie und unterstützt die Erreichung der Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes und der EU-Klimaschutzverordnung