Was passiert, wenn ein Kunde auf eine unsichere ältere Version zurückwechseln möchte, im Bezug auf den Cyber Resilience Act (CRA)?
Grundprinzip des CRA:
Produkte mit digitalen Elementen müssen während ihres gesamten Lebenszyklus sicher bleiben.
Firmware-Downgrade:
Wenn ein Kunde bewusst eine ältere und unsichere Version installiert:
- entsteht ein vorhersehbares Risiko,
- wird dies vom CRA nicht ausdrücklich verboten,
- müssen Hersteller die Risiken dokumentieren.
Hersteller müssen:
- Sicherheitsfolgen in der Dokumentation beschreiben,
- sichere Standardeinstellungen bereitstellen,
- Schwachstellenmanagement für unterstützte Versionen aufrechterhalten.
Rechtliches Risiko:
Ein bloßer Warnhinweis reicht möglicherweise nicht aus, wenn ein Downgrade leicht möglich und vorhersehbar ist.
Der CRA erwartet Maßnahmen wie:
- ausdrückliche Bestätigung des Nutzers,
- technische Einschränkungen,
- kompensierende Schutzmaßnahmen.
CE-Konformität:
Die CE-Kennzeichnung gilt für das Produkt in seinem konformen Auslieferungszustand.
Ist die Downgrade-Funktion Teil des Designs, könnten Behörden infrage stellen, ob das Produkt tatsächlich „secure by default“ ist.
Empfohlene Praxis nach dem CRA beim Zulassen von Downgrades:
- ausdrückliche Zustimmung des Nutzers verlangen,
- deutliche Warnmeldungen anzeigen,
- Downgrade-Ereignisse protokollieren.
Dokumentation:
- auf Risiken älterer Versionen hinweisen,
- Downgrades nur aus Kompatibilitätsgründen empfehlen.
Optionale Maßnahme:
- Downgrades nach einem bestimmten Datum oder für kritische Sicherheitsupdates deaktivieren.