Als Hauptmerkmal der Kategorie 2 wird zukünftig die Fehlererkennung im Funktionskanal anstatt der Testung der Sicherheitsfunktion genannt. Damit wird klargestellt, dass nicht unbedingt die Überprüfung der ganzen Teilfunktion eines Kategorie-2-Teilsystems erforderlich ist (was als hundertprozentige Fehleraufdeckung interpretiert werden könnte), sondern eine effektive Fehlererkennung im Funktionskanal gefordert ist – und zwar für jeden Teil des Funktionskanals (Eingabeeinheit, Logik und Ausgabeeinheit) mindestens mit „niedrigem“ Diagnosedeckungsgrad (DC), also 60 % Fehleraufdeckung. Zwei bisher nur im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur Abschätzung der quantifizierbaren Aspekte des PL genannte Bedingungen gelten nun allgemein im Rahmen der Kategorie 2: Die Testrate muss mindestens 100-mal größer als die Anforderungsrate sein oder die Testung erfolgt bei Anforderung der Sicherheitsfunktion und verhindert die Gefährdung. Die in Anhang K beschriebene Ausnahme einer nur 25-mal größeren Testrate bleibt davon unberührt. Außerdem muss die mittlere Zeit bis zum gefahrbringenden Ausfall (MTTFD) des Testkanals (inklusive OTE – Ausgang der Testeinrichtung) größer als die halbe MTTFD des gesamten Funktionskanals sein.