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Welche Pflichten sind nach Cyber Resilience Act 2024/2847 (CRA) und EU‑Richtlinie zur Netzwerk‑ und Informationssicherheit 2022/2555 (NIS2) zu beachten?

CRA (produktbezogen)

Hersteller müssen u. a.:

  • Risikobewertung während des gesamten Produktlebenszyklus
  • sichere Standardeinstellungen („Secure by Default“)
  • automatische Sicherheitsupdates
  • Schwachstellenmanagement
  • CE‑Kennzeichnung für Cybersicherheit

NIS2 (organisationsbezogen)

Unternehmen müssen u. a.:

  • Risikoanalysen durchführen
  • technische & organisatorische Sicherheitsmaßnahmen einführen
  • Lieferkettensicherheit sicherstellen
  • Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden
  • Verantwortlichkeit der Geschäftsführung sicherstellen


Schneider Electric Österreich

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