Das Restrisiko im Rahmen der Maschinenrichtlinie bezieht sich auf das verbleibende Risiko, das nach der Umsetzung aller möglichen Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen noch besteht. Es ist das Risiko, das nicht vollständig eliminiert werden kann und daher akzeptiert werden muss.
1.Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert, dass Maschinen so konstruiert und gebaut werden, dass sie sicher betrieben werden können. Dabei müssen alle vorhersehbaren Risiken minimiert werden. Das Restrisiko bleibt jedoch bestehen, wenn alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft sind.
Veröffentlicht für: Schneider Electric Schweiz
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