NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2)
- Ziel: Verbesserung der Cybersicherheit in kritischen Sektoren.
- Anwendungsbereich: Gilt für Organisationen und Unternehmen, die wesentliche oder wichtige Dienste bereitstellen – z. B. in den Bereichen:
- Energie
- Verkehr
- Gesundheitswesen
- Bankwesen
- Digitale Infrastruktur
- Pflichten:
- Einführung von Cybersicherheitsmaßnahmen
- Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten
- Fokus: Organisatorische und betriebliche Sicherheit
Cyber Resilience Act (CRA)
- Ziel: Verbesserung der Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen.
- Anwendungsbereich: Betrifft Hersteller und Anbieter von:
- Software
- Hardware
- IoT-Geräten (z. B. Smart-Home-Produkte)
- Pflichten:
- Sicherheitsanforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus
- Konformitätsbewertung (ähnlich wie CE-Kennzeichnung)
- Verpflichtung zu Sicherheitsupdates und Schwachstellenmanagement
- Fokus: Technische Produktsicherheit und Marktregulierung
Zusammenspiel
- NIS2 regelt wer sicher sein muss (z. B. Krankenhäuser, Energieversorger).
- CRA regelt was sicher sein muss (z. B. Router, Softwareprodukte).
- Beide Regelwerke ergänzen sich und werden durch den Cybersecurity Act (CSA) unterstützt, der ein Zertifizierungsrahmenwerk für Cybersicherheit bietet.
Veröffentlicht für: Schneider Electric Schweiz
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