Welche Pflichten des Herstellers lt. Cyber Resilience Act 2024/2847 (CRA) bzgl. des Vulnerability Management sind nach Inverkehrbringen zu beachten?
1.Vulnerabilities (technische Schwachstelle, die ein Gerät oder eine Software unsicher macht) kontinuierlich überwachen und beheben
2. Sicherheitsupdates bereitstellen und deren Dauer kommunizieren
3.Post‑Market‑Monitoring aktiv betreiben
4.Sicherheitsvorfälle und Schwachstellen melden
5.CVD‑Prozesse einrichten und betreiben
6.Cybersecurity‑Konformität über die gesamte Lebensdauer garantieren
Veröffentlicht für: Schneider Electric Schweiz
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