Welche Pflichten sind nach Cyber Resilience Act 2024/2847 (CRA) und EU‑Richtlinie zur Netzwerk‑ und Informationssicherheit 2022/2555 (NIS2) zu beachten?
CRA (produktbezogen)
Hersteller müssen u. a.:
- Risikobewertung während des gesamten Produktlebenszyklus
- sichere Standardeinstellungen („Secure by Default“)
- automatische Sicherheitsupdates
- Schwachstellenmanagement
- CE‑Kennzeichnung für Cybersicherheit
NIS2 (organisationsbezogen)
Unternehmen müssen u. a.:
- Risikoanalysen durchführen
- technische & organisatorische Sicherheitsmaßnahmen einführen
- Lieferkettensicherheit sicherstellen
- Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden
- Verantwortlichkeit der Geschäftsführung sicherstellen
Veröffentlicht für: Schneider Electric Schweiz
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