Wann müssen Schwachstellen, in Bezug auf CRA (Cyber Reslience Act), den Behörden gemeldet werden?
Die Meldepflichten nach Artikel 14 CRA gelten ausschließlich für:
- aktiv ausgenutzte Schwachstellen und
- schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, die Auswirkungen auf die Sicherheit des Produkts haben.
Schwachstellen, die lediglich ausnutzbar sind oder als KEV (Known Exploited Vulnerability) gelistet werden, lösen keine Meldepflicht aus, solange keine tatsächliche Ausnutzung nachgewiesen wurde.
Veröffentlicht für: Schneider Electric Schweiz
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